Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Vorwort

Der vorliegende Verhaltenskodex ist eine freiwillige Vereinbarung, mit der die Heinrich Schick Kunststoffverpackungen GmbH (im Folgenden „Schick Kunststoffverpackungen“) insbesondere die Einhaltung globaler Forderungen an ethisches und moralisches Handeln, wie auch die Vorgaben eines wettbewerbs‐ und kartellrechtlich richtigen Verhaltens (Compliance) gewährleisten will. Dies bedeutet auch die Förderung von fairen und nachhaltigen Standards im Umgang mit Lieferanten und Kunden sowie eigenen Unternehmensangehörigen.

  1. I. Allgemeine Regelungen
    1. 1. Geltungsbereich
      Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Produktionsstätten des Unternehmens Heinrich Schick Kunststoffverpackungen GmbH.
    2. 2. Gesetze, Normen und ethischen Verhaltensweisen
      Schick Kunststoffverpackungen hält die geltenden Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen wir tätig sind, ein. Wir orientieren uns an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit sowie Menschenwürde.
    3. 3. Geschäftspartner, Behörden und Verbraucher
      Schick Kunststoffverpackungen praktiziert nach den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegen wir einen vertrauensvollen Umgang. Verbraucherschützende Normen werden beachtet.
    4. 4. Geschäftsgeheimnisse
      Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern werden von Schick Kunststoffverpackungen und seinen Unternehmensangehörigen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Dies gilt für unsere Unternehmensangehörigen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
  2. II. Kartell‐ und wettbewerbsrechtliche Vorgaben
    1. 1. Kartellrecht
      Schick Kunststoffverpackungen verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insbesondere das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet. Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen unseren Grundsätzen.
    2. 2. Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption
      Schick Kunststoffverpackungen lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch nicht. Unsere Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insbesondere dürfen Unternehmensangehörige keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können. Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.
  3. III. Globale Richtlinien
    1. 1. Menschenrechte
      Die international anerkannten Menschenrechte1 werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt. Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen1.
    2. 2. Kinderarbeit
      Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von uns abgelehnt. Die entsprechenden Gesetze werden eingehalten.
    3. 3. Zwangsarbeit
      Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder Sklaverei sowie diesen ähnliche Zustände wird von uns abgelehnt. Mitarbeiter dürfen weder direkt noch indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden.2
    4. 4. Entlohnung, Arbeitnehmerrechte
      Alle Beschäftigten sollen für eine Vollzeitbeschäftigung einen fairen Lohn erhalten, der mindestens zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Das Entgelt ist in praktischer Weise auszuzahlen (Bar, Scheck, Überweisung) sowie eine Lohnabrechnung in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen1. Das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv‐ und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist, wird respektiert4.
    5. 5. Arbeitszeit
      Unsere Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden nationalen Recht, dem Branchenstandard oder den einschlägigen ILO‐Konventionen. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen.5
    6. 6. Gesundheit und Arbeitsschutz
      Die nationalen und internationalen Vorschriften für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden von uns eingehalten. Wir haben entsprechende Systeme eingerichtet, die Risiken für Gesundheit und Sicherheit vermeiden.6
    7. 7. Umweltschutz
      Unser Unternehmen beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes. Umweltschonende Produktionsmethoden werden in diesem Zusammenhang angestrebt. Im Einklang mit den Grundsätzen der Rio‐Deklaration der Vereinten Nationen7 geht das Unternehmen mit natürlichen Ressourcen immer verantwortungsvoll um.
  4. IV. Ethische und soziale Grundsätze
    1. 1. Nicht‐Diskriminierung
      Unser Unternehmen lehnt eine Diskriminierung bei der Anstellung oder Beschäftigung ab, insbesondere auch eine Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer oder nationaler Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, geistiger oder körperlicher Behinderung, Alter, Glaubensbekenntnis, Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmerorganisation oder anderer persönlicher Merkmale8.
    2. 2. Belästigung
      Schick Kunststoffverpackungen missbilligt physische, psychische und/oder sexuelle Gewalt.
    3. 3. Meinungsfreiheit
      Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird von uns gewährleistet.
    4. 4. Privatsphäre
      Die Privatsphäre wird geachtet.
  5. V. Einhaltung des Verhaltenskodex

    Schick Kunststoffverpackungen bringt in geeigneter Art und Weise und in vorgegebenen Zeitabständen seinen Unternehmensangehörigen diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und achtet auf dessen Einhaltung.

Bitz, im November 2024


  1. 1) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – UN‐Doc. 217, sog. UN‐Menschenrechtscharta ↩t
  2. 2) Vgl. ILO‐Konventionen 29 und 105
  3. 3) Vgl. ILO‐Konventionen 26 und 131
  4. 4) Vgl. ILO‐Konvention 87 v. 1948 und 98 von 1949
  5. 5) Vgl. ILO‐Konventionen 1 und 14
  6. 6) Vgl. ILO‐Konvention 155
  7. 7) 27 Grundsätze der Rio‐Erklärung über Umwelt und Entwicklung, beschlossen von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), Rio de Janeiro, 1992
  8. 8) Vgl. ILO‐Konventionen 100, 111, 158 und 159